Vor Beginn einer Therapie stehen einige diagnostische (probatorische) Gespräche, bei denen wir uns kennen lernen und Sie Gelegenheit haben, Ihr Anliegen, weswegen Sie zur Psychotherapie kommen, zu schildern. Wir vereinbaren also zunächst einen Termin für ein Erstgespräch.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte mit. Sie benötigen keinen Überweisungsschein, es gilt das sogenannte Erstzugangsrecht für Psychotherapie.
Wir verabreden dann bis zu 5 probatorische Sitzungen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen, von der Beihilfe und von den privaten Krankenversicherungen übernommen.
In diesen Sitzungen klären wir die Indikation, d.h. wir überprüfen, ob Psychotherapie für Sie und für die Problematik, die Sie beschreiben, die richtige Behandlung ist.
Wir klären Fragen, ob und wie ambulante Psychotherapie Ihnen helfen kann oder ob andere Hilfen für Sie sinnvoll sind. Meist entwickeln sich in den ersten Gesprächen benennbare Behandlungsziele, die aufgrund eines bestimmten Leidensdrucks formulierbar sind. Zum Beispiel fällt es Menschen, die an einer depressiven Störung leiden, manchmal schwer, sich von anderen Menschen abzugrenzen oder für eigene Bedürfnisse zu sorgen. Oft kommen seelische Konflikte auch über den Körper zum Ausdruck. Man empfindet körperlichen Schmerz, anstatt z.B. ein Gefühl von Traurigkeit oder Wut. In den probatorischen Gesprächen geht es also auch darum, Behandlungsziele herauszuarbeiten und den Schwerpunkt der Behandlung zu vereinbaren.
Besonders wichtig ist, dass Sie einen Eindruck bekommen, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben, verstanden und unterstützt fühlen und sich eine förderliche Zusammenarbeit vorstellen können. Wenn Sie sich für eine Psychotherapie entscheiden, wird ein Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung oder Beihilfe auf Kostenübernahme gestellt. Nach der Bestätigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse vereinbaren wir in der Regel einen festen Termin in der Woche, bei Analytischer Psychotherapie 2‑3 Termine pro Woche. Urlaubszeiten oder Terminveränderungen werden miteinander abgesprochen.